Anhang

Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundsätze der Rechnungslegung

Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) erbringt ausschliesslich Leistungen für die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV). Deshalb erstellt er seine Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den besonderen Empfehlungen nach Swiss GAAP FER 41 und dem gesamten Regelwerk nach Swiss GAAP FER.

Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Jahresrechnung entspricht dem Grundsatz der Stetigkeit in Bewertung, Darstellung und Offenlegung. Sie basiert auf betriebswirtschaftlichen Werten und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view).

Die Zahlen werden in CHF 1’000 dargestellt und kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Differenzen zwischen der gerundeten Summe und der Addition der gerundeten Summanden führen.

Bilanzstichtag

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungen erfolgen nach einheitlichen Kriterien. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven.

Fremdwährungsumrechnungen

Auf fremde Währungen lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den Kursen des Transaktionsdatums umgerechnet.

Kapitalanlagen

Die Bewertung der Kapitalanlagen erfolgt grundsätzlich zu aktuellen Werten. Wertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung als nicht realisierte Gewinne im Ertrag aus Kapitalanlagen bzw. als nicht realisierte Verluste im Aufwand aus Kapitalanlagen erfasst. Unter aktuellen Werten werden öffentlich notierte Marktwerte verstanden. Die Marchzinsen bei den Anleihen werden, sofern diese nicht bereits im Kurswert enthalten sind, in den Kapitalanlagen erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Die Anlagen erfolgen grundsätzlich in Basiswerten. Derivative Finanzinstrumente wie Termingeschäfte (Futures, Forwards, Swaps) und Optionen dürfen ausschliesslich zur Absicherung eingesetzt werden.

Sachanlagen

Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) besitzt keine Sachanlagen. Diese werden vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt.

Forderungen

Die Forderungen werden zu Nominalwerten bewertet. Betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen werden angemessen berücksichtigt.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Sie umfassen Bankguthaben sowie Sicht- und Depositengelder. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.

Pflichtkapital / Leistungspflicht

Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) ist eine einfache Gesellschaft. Er verfügt über kein festes Gesellschaftskapital. Gemäss gültigem Poolleitungsbeschluss muss sich der SPE bei einem Erdbeben mit einer Intensität von mindestens VII auf der EMS-Skala mit maximal CHF 200.0 Mio. beteiligen.  Um diese Leistungspflicht erbringen zu können, benötigt der SPE ein Eigenkapital von mindestens CHF 200.0 Mio. Laut Beschluss der Poolleitung wurde für das Berichtsjahr 2023 das Pflichtkapital aufgehoben und der entsprechende Betrag den Gewinnreserven zugewiesen.

Gewinnreserven

Es handelt sich um die kumulierten einbehaltenen Gewinne bzw. Verluste. Als Residualgrösse können sie auch Anteile von einbezahltem Kapital aus früheren Jahren enthalten.

Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen

Die Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen wird für die marktspezifischen Risiken gebildet, dies um ausserordentliche Schwankungen aufzufangen. Der Zielwert ist im Anlagereglement geregelt. Zur Anwendung kommt die pauschale Methode, unter Einbezug von langjährigen Standardabweichungen der einzelnen Anlagekategorien.

Berechnungsbasis ist der Marktwert des verwalteten Vermögens am 31. Dezember.

Über die Bildung bis zum Zielwert (maximale Höhe) oder die Auflösung der Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen entscheidet die Poolleitung aufgrund der wirtschaftlichen Situation.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten eingesetzt.

Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)

Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

Übrige Aktiven und Passiven

Die übrigen Aktiven und Passiven werden zu Nominalwerten, abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen, ausgewiesen.

Ertrag aus Versicherung – Einlagen der Mitglieder

Der Ertrag aus Versicherung setzt sich aus den Einlagen der Mitglieder zusammen. Diese werden jährlich in Rechnung gestellt und im entsprechenden Jahr bezahlt sowie in der Erfolgsrechnung verbucht.

  • 1 Kapitalanlagen

    Zahlen in CHF 1’000

    Veränderungsnachweis 2023 Geldmarkt Obligationen CHF Obligationen FW
    (abgesichert)
    Aktien CH Aktien Ausland Alternative Anlagen Total
    Marktwerte 1.1. 37’686 54’785 62’717 14’148 32’385 10’227 211’948
    Nettoinvestitionen und -devestitionen 4’450 -4’940 -3’598 4’612 -627 -936 -1’040
    Nicht realisierte Gewinne 0 1’997 429 588 3’835 90 6’938
    Realisierte Gewinne 131 191 124 698 1’640 0 2’785
    Nicht realisierte Verluste 0 -1 -54 0 -2’223 -644 -2’922
    Realisierte Verluste -143 -8 -294 -1’006 -3’001 -275 -4’727
    Marktwerte 31.12. 42’124 52’023 59’324 19’040 32’009 8’462 212’982

    Obligationen in Fremdwährung sind gegen Fremdwährungsschwankungen abgesichert.

    Zahlen in CHF 1’000

    Veränderungsnachweis 2022 Geldmarkt Obligationen CHF Obligationen FW
    (abgesichert)
    Aktien CH Aktien Ausland Alternative Anlagen Total
    Marktwerte 1.1. 35’228 56’857 67’402 19’707 42’779 17’912 239’884
    Nettoinvestitionen und -devestitionen 2’464 2’363 7’370 -1’044 -1’818 -7’112 2’225
    Nicht realisierte Gewinne 0 17 0 0 328 1’153 1’498
    Realisierte Gewinne 64 0 0 3’855 11’594 343 15’855
    Nicht realisierte Verluste 0 -4’391 -11’905 -1’650 -7’934 -650 -26’529
    Realisierte Verluste -69 -62 -150 -6’720 -12’564 -1’419 -20’985
    Marktwerte 31.12. 37’686 54’785 62’717 14’148 32’385 10’227 211’948

    Obligationen in Fremdwährung sind gegen Fremdwährungsschwankungen abgesichert.

    Asset-Allocation (inkl. Absicherungen = ökonomisches Exposure)

    Zu- und Abgänge Geldmarkt
    In dieser Kategorie werden sämtliche Käufe und Verkäufe aller Anlagekategorien abgewickelt.

    Offene Devisentermingeschäfte
    Per 31. Dezember 2023 gibt es, wie im Vorjahr, keine offenen Devisentermingeschäfte.

    Offene derivative Eigenkapitalinstrumente
    Per 31. Dezember 2023 gibt es, wie im Vorjahr, keine offenen derivativen Eigenkapitalinstrumente.

  • 2 Forderungen

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Forderungen 541 389
    Sonstige kurzfristige Forderungen 541 389
    Eidgenössische Steuerverwaltung – Verrechnungssteuer 541 389
  • 3 Anteil je Kantonaler Gebäudeversicherung (KGV) am Erdbebenvermögen

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 % 2022 %
    Anteil je Kantonaler Gebäudeversicherung (KGV) am Erdbebenvermögen1) 214’367 100.0 213’834 100.0
    Aargau 29’257 13.6 29’100 13.6
    Appenzell Ausserrhoden 3’538 1.7 3’567 1.7
    Basel-Landschaft 13’075 6.1 13’194 6.2
    Basel-Stadt 11’701 5.5 11’701 5.5
    Freiburg 13’369 6.2 13’244 6.2
    Glarus 2’756 1.3 2’761 1.3
    Graubünden 15’764 7.4 15’690 7.3
    Jura 3’909 1.8 3’940 1.8
    Luzern 17’048 8.0 16’971 7.9
    Neuenburg 8’367 3.9 8’412 3.9
    Nidwalden 2’393 1.1 2’402 1.1
    Schaffhausen 4’262 2.0 4’249 2.0
    Solothurn 12’802 5.9 12’848 6.0
    St. Gallen 21’050 9.8 20’869 9.8
    Thurgau 13’070 6.1 13’034 6.1
    Waadt 34’434 16.1 34’265 16.0
    Zug 7’575 3.5 7’585 3.5

    Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) verfügt über kein festes Gesellschaftskapital. Gemäss Statuten (Art. 35 Abs. 3) hat ein austretendes Mitglied Anrecht auf 80.0 Prozent seines Anteils am Eigenkapital (Erdbebenvermögen) abzüglich aller bisherigen und künftigen Schadenleistungen an das Mitglied, die auf Erdbebenereignisse der letzten zehn Kalenderjahre (endend mit dem Austritt) zurückzuführen sind.

    Das hier ausgewiesene Eigenkapital entspricht dem Erdbebenvermögen gemäss Statuten (Art. 11 Abs. 1 und 2) wie folgt:

    Art. 11 Abs. 1:
    Der für künftige Erdbebenschäden gesamthaft zur Verfügung stehende Anteil am Poolvermögen – nachfolgend Erdbebenvermögen genannt – ist per Ende eines jeden Jahrs auszuweisen.

    Art. 11 Abs. 2:
    Jedes Mitglied partizipiert am Erdbebenvermögen im Verhältnis der eigenen mittleren Jahreseinlage der vorangehenden drei Jahre zu den mittleren Jahreseinlagen der vorangehenden drei Jahre aller Mitglieder.

    1) Das Erdbebenvermögen setzt sich für das Berichtsjahr 2023 zusammen aus den Aktiven abzüglich dem kurzfristigen Fremdkapital.

  • 4 Eigenkapitalnachweis

    Zahlen in CHF 1’000

    Pflichtkapital Gewinnreserven Eigenkapital
    Eigenkapital 1.1.2023 200’000 4’068 204’068
    interner Transfer Gewinnreserven -200’000 200’000 0
    Gewinn 0 0 0
    Eigenkapital 31.12.2023 0 204’068 204’068
    Pflichtkapital Gewinnreserven Eigenkapital
    Eigenkapital 1.1.2022 180’000 24’068 204’068
    Einzahlung 20’000 -20’000 0
    Gewinn 0 0 0
    Eigenkapital 31.12.2022 200’000 4’068 204’068

    Die Leistungen des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE) werden durch ein Erdbeben mit einer Intensität von mindestens VII auf der EMS-Skala ausgelöst. Der SPE übernimmt eine erste Tranche von CHF 90.0 Mio. Noch höhere Schäden werden durch Garantieverpflichtungen der Mitglieder übernommen (CHF 400.0 Mio.). Daran schliesst sich eine zweite Tranche des SPE an, die betragsmässig der ersten Tranche entspricht. Noch höhere Schäden sind rückversichert. Die Leistungspflicht des SPE entspricht CHF 200.0 Mio.

  • 5 Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen

    Zahlen in CHF 1’000

    1.1.2023 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.23
    9’766 533 0 0 10’299
    1.1.2022 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.22
    36’674 0 -26’908 0 9’766

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Kapitalanlagen 31.12. 2023 2022 212’982 211’948
    Zielwert der Rückstellung 31.12. 13.8% 13.7% Gerundet 29’366 29’040
    davon in der Bilanz zurückgestellt 10’299 9’766
    Zusätzlicher Rückstellungsbedarf 31.12. 19’067 19’273

    Berechnung
    Es wird die pauschale Methode, unter Einbezug von langjährigen Standardabweichungen der einzelnen Anlagekategorien, angewendet. Diese sind:

    Obligationen CHF 5.0 Prozent, Obligationen FW (abgesichert) 10.0 Prozent, Aktien CH 30.0 Prozent, Aktien Ausland 40.0 Prozent, Alternative Anlagen: Obligationencharakter 10.0 Prozent, Aktiencharakter 40.0 Prozent, Immobiliencharakter 15.0 Prozent, Commodities 40.0 Prozent.

    Berechnungsbasis ist der Marktwert des verwalteten Vermögens am 31. Dezember.

  • 6 Rechnungsabgrenzungen (passiv)

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Rechnungsabgrenzungen (passiv) 47 15
    Revisionsstelle 11 11
    Übrige Rechnungsabgrenzungen 36 5
  • 7 Verbindlichkeiten

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Verbindlichkeiten 48 198
    Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden 46 155
    Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 6 27
    Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) 40 128
    Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1 43
    Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 1 43
  • 8 Technisches Ergebnis

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Technisches Ergebnis -3’877 1’304
    Das technische Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
    Ertrag
    Ertrag aus Versicherung – Einlagen der Mitglieder
    Aargau 3’898 3’754
    Appenzell Ausserrhoden 464 456
    Basel-Landschaft 1’717 1’688
    Basel-Stadt 1’547 1’501
    Freiburg 1’774 1’727
    Glarus 364 354
    Graubünden 2’102 2’031
    Jura 515 504
    Luzern 2’244 2’203
    Neuenburg 1’099 1’081
    Nidwalden 315 309
    Schaffhausen 566 555
    Solothurn 1’687 1’641
    St. Gallen 2’813 2’712
    Thurgau 1’730 1’686
    Waadt 4’546 4’439
    Zug 996 979
    Ertrag aus Versicherung – Einlagen der Mitglieder 28’377 27’620

    Ertrag aus Versicherung – Einlagen der Mitglieder
    Die Höhe der Einlage eines Mitglieds ist abhängig vom Versicherungskapital des Mitglieds und vom Zürcher Index der Wohnbaupreise.

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Aufwand
    Prämienaufwand Rückversicherung -32’129 -26’139
    Verdiente Prämien für eigene Rechnung -3’752 1’481
    Schaden- und Leistungsaufwand für eigene Rechnung 0 0
    Personalaufwand Versicherungstätigkeit -79 -55
    Büro- und Verwaltungsaufwand Versicherungstätigkeit -46 -107
    Projektaufwand Projekt Neuausrichtung SPE 0 -15
    Betriebsaufwand für eigene Rechnung -125 -178
    Technisches Ergebnis -3’877 1’304

    Personalaufwand
    Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) beschäftigt kein eigenes Personal. Er kauft sämtliche Leistungen ein. Diese werden mehrheitlich vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) erbracht. Die Verrechnung erfolgt aufgrund einer Stundenerfassung.

    Aufwand für Fach- und Verbandsaufgaben, Raumaufwand, Büro- und Verwaltungsaufwand, Aufwand für Organe, Informatikaufwand
    Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) beteiligt sich anteilmässig am entsprechenden Aufwand des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) bzw. der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

  • 9 Ergebnis aus Kapitalanlagen

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Realisiert Nicht realisiert Realisiert Nicht realisiert
    Erfolg aus Geldmarkt 297 -196
    Zinsertrag 408 6
    Bewirtschaftungsaufwand -99 -197
    Kurs- und Devisengewinne 131 0 131 64 0 64
    Kurs- und Devisenverluste -143 0 -143 -69 0 -69
    Erfolg aus Obligationen CHF 2’739 -3’945
    Zinsertrag 561 491
    Kursgewinne 191 1’997 2’188 0 17 17
    Kursverluste -8 -1 -9 -62 -4’391 -4’453
    Erfolg aus Obligationen FW (abgesichert) 1’300 -10’957
    Zinsertrag 1’094 1’098
    Kurs- und Devisengewinne 124 429 554 0 0 0
    Kurs- und Devisenverluste -294 -54 -348 -150 -11’905 -12’055
    Erfolg aus Aktien CH 622 -4’094
    Dividendenertrag 342 421
    Kursgewinne 698 588 1’286 3’855 0 3’855
    Kursverluste -1’006 0 -1’006 -6’720 -1’650 -8’370
    Erfolg aus Aktien Ausland 465 -8’397
    Dividendenertrag 214 179
    Kurs- und Devisengewinne 1’640 3’835 5’475 11’594 328 11’922
    Kurs- und Devisenverluste -3’001 -2’223 -5’224 -12’564 -7’934 -20’498
    Erfolg aus Alternativen Anlagen -736 -354
    Fondsausschüttungen und Dividendenertrag 93 219
    Kurs- und Devisengewinne 0 90 90 343 1’153 1’496
    Kurs- und Devisenverluste -275 -644 -919 -1’419 -650 -2’069
    Total Ertrag 12’436 19’768
    Total Aufwand -7’748 -47’711

    Zahlen in CHF 1’000

    2023 2022
    Vermögensverwaltungsaufwand aus Kapitalanlagen -278 -268
    Personalaufwand Kapitalanlagen -83 -58
    Büro- und Verwaltungsaufwand Kapitalanlagen -48 -47
    Vermögensverwaltungskosten -148 -163
    Ergebnis aus Kapitalanlagen (vor Veränderung Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen) 4’410 -28’211
    Veränderung Rückstellung für Risiken in den Kapitalanlagen -533 26’908
    Ergebnis aus Kapitalanlagen 3’877 -1’304
    Risiko
    Standardabweichung (Risiko) 4.0% 5.7%
    Standardabweichung Benchmark (Risiko) 4.7% 7.4%
    Renditen
    Erzielte Rendite (brutto) 2.3% -11.7%
    Vermögensverwaltungsaufwand aus Kapitalanlagen (in Prozent der Kapitalanlagen) 0.1% 0.1%
    Erzielte Rendite (netto) 2.2% -11.8%
    Rendite Benchmark 4.7% -11.7%

    Anlagestrategie 31.12.2023

Eventualforderungen

Im Falle eines Erdbebens mit einer Intensität von mindestens VII auf der EMS-Skala und einer Schadensumme von mehr als CHF 90.0 Mio. sind die beteiligten Mitglieder gemäss einem Beschluss der Poolversammlung verpflichtet, bis zu CHF 400.0 Mio. an den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung (SPE) zu leisten. Die Garantieverpflichtungen der einzelnen Mitglieder sind hier aufgeführt:

Zahlen in CHF Mio.

2023 2022
Garantieverpflichtungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) 400 400
Aargau 57.6 57.1
Appenzell Ausserhoden 5.8 5.9
Basel-Landschaft 23.9 24.1
Basel-Stadt 21.2 21.2
Freiburg 24.6 24.5
Glarus 4.4 4.4
Graubünden 29.5 29.3
Jura 6.5 6.5
Luzern 31.8 32.0
Neuenburg 14.7 14.9
Nidwalden 3.8 3.8
Schaffhausen 7.1 7.2
Solothurn 23.3 23.4
St. Gallen 40.4 40.0
Thurgau 23.9 24.0
Waadt 68.2 68.4
Zug 13.2 13.3

Die Garantieverpflichtungen der Mitglieder belaufen sich auf total CHF 400.0 Mio. Die ersten CHF 100.0 Mio. werden im Verhältnis der mittleren Jahreseinlagen der vorangehenden drei Jahre und die restlichen CHF 300.0 Mio. im Verhältnis des Versicherungskapitals per 1. Januar des Vorjahrs auf die Mitglieder verteilt.

Eventualverbindlichkeiten

Im Gegenzug besteht bei einem Erdbeben mit einer Intensität von mindestens VII auf der EMS-Skala beim Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung (SPE) eine Eventualverbindlichkeit in Form von Leistungen an seine Mitglieder. Diese Leistungen sind auf zweimal CHF 2.0 Mrd. pro Jahr begrenzt. Ein Teil dieser Leistungen wird durch die Garantieverpflichtungen der Mitglieder sowie die Rückversicherungsdeckungen getragen. Für den SPE verbleibt eine Eventualverbindlichkeit (Leistungspflicht) in der Höhe von CHF 200.0 Mio., die er aus eigenen Mitteln (Pflichtkapital/Eigenkapital) deckt.

Bei der Credit Suisse AG besteht eine limitierte Faustpfandverschreibung, welche für die Bewirtschaftung der Kapitalanlagen eingegangen worden ist. Diese limitierte Faustpfandverschreibung dient der Sicherstellung von Margenerfordernissen.

2023 2022
TCHF TCHF
Limitierte Faustpfandverschreibung
Credit Suisse AG
5’000 5’000

Zur Sicherstellung dieser Kreditlimite stehen die jeweiligen Wertschriftendepots zur Verfügung.

Aussergewöhnlich schwebende Geschäfte und Risiken

Es sind keine schwebenden Geschäfte, hängigen Rechtsfälle oder latenten Risiken bekannt.

Transaktionen mit Nahestehenden

Folgende Organisationen werden als nahestehend betrachtet: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV), Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) sowie die Mitglieder (17 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV)).

Zwischen dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung (SPE) und diesen Organisationen bestehen vielfältige Beziehungen personeller, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur. Alle Geschäfte mit diesen Organisationen basieren in der Regel auf normalen Kunden-Lieferanten-Beziehungen und werden zu Marktbedingungen wie mit unabhängigen Dritten bzw. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt. Ist dies nicht der Fall, werden die besonderen Bedingungen im Anhang erläutert. Es bestehen keine gegenseitigen Kapitalverflechtungen, Bürgschaften oder Garantieverpflichtungen.

Alle natürlichen Personen, welche einen massgeblichen Einfluss auf das Geschäftsgebaren des SPE haben, werden ebenfalls als nahestehend betrachtet. Dabei handelt es sich in der Regel um die Mitglieder der Leitungsorgane, d. h. der Poolleitung und der Geschäftsleitung.

Die wesentlichen Transaktionen zu nahestehenden Organisationen und Personen werden wie folgt separat ausgewiesen:

Zahlen in CHF 1’000

2023 2022
Ertrag aus Versicherung – Einlagen der Mitglieder
Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) 28’377 27’620
Verrechneter Verwaltungsaufwand von
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 33 27
Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) 174 128
Risikoexposition

Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) ist folgenden Risiken ausgesetzt:

Anlagerisiko
Der SPE ist mit seinen Kapitalanlagen den Marktrisiken ausgesetzt. Diese sind: Zinsänderungs-, Währungs-, Kursänderungs- und Gegenpartei- bzw. Ausfallrisiko. Er minimiert diese Risiken durch sorgfältige Titelauswahl, Diversifikation (Märkte, Währungen und Branchen) und den gezielten Einsatz von Absicherungsinstrumenten.

Geschäftsrisiko
Das Erdbebenrisiko sowie die daraus resultierenden Risiken beeinflussen das Ergebnis des SPE massgeblich.

Ausfallrisiko Rückversicherung
Der SPE kauft seine Deckungen von CHF 1.4 Mrd. für ein erstes und CHF 2.0 Mrd. für ein zweites Erdbebenereignis auf dem globalen Rückversicherungsmarkt ein. Ein Ausfallrisiko kann für den SPE im Schadenfall entstehen. Um sein diesbezügliches Risiko zu diversifizieren, berücksichtigt er eine Vielzahl von Rückversicherern. Gemäss seinen Rückversicherungsrichtlinien überprüft er deren Bonität regelmässig anhand von Ratings. Eine Rückstellung für einen allfälligen Ausfall eines Rückversicherers wird im Schadenfall gebildet.

Geschäftsumfeldrisiko
Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) ist eine einfache Gesellschaft. Mitglieder sind 17 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV). Der SPE ist somit abhängig von den geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Überlegungen seiner Mitglieder. Diese können Einfluss auf das Kapital, die Einlagen, die Ausschüttungen sowie den Fortbestand nehmen.

Operationelle Risiken
Diese Risiken umfassen die Informatik, das Verhalten der Angestellten, die Rechtsaspekte und die Geschäftsprozesse.

Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) verfügt über ein Risikomanagement, welches auf die vorangehend erwähnten Risiken ausgerichtet ist. Die identifizierten Risiken werden periodisch überprüft und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkungen beurteilt. Die periodische Risikobeurteilung, die vorgeschlagenen Massnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Überwälzung der Risiken werden durch die Poolleitung resp. durch die Geschäftsleitung genehmigt. Die Risikosituation wird kontinuierlich überwacht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Poolleitung keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SPE führen könnten.

Um die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und die Ordnungsmässigkeit der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten, hat die Poolleitung interne Vorkehrungen getroffen. Diese beziehen sich auf zeitgemässe Buchhaltungssysteme und Abläufe, die Erstellung des Jahresabschlusses, das Vieraugenprinzip, Funktionentrennungen sowie regelmässige Kontrollen und Berichterstattungen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahres hätten.

Die Poolleitung wird die vorliegende Jahresrechnung 2023 am 02. Mai 2024 zuhanden der Poolversammlung verabschieden.

Gemäss Statuten vom 14. Dezember 1993 und der Teilrevision vom 28. Juni 2007 gehört die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung zu den unübertragbaren Befugnissen der Poolversammlung (Art. 20). Die Rechnung 2023 wird der Poolversammlung am 20. Juni 2024 zur Genehmigung unterbreitet bzw. vorgeschlagen.

Revisionsstelle

An der Poolversammlung vom Juni 2010 wurde die Revisionsstelle Ernst & Young AG erstmals für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Die Wahl erfolgte für ein Jahr. Seither wurde sie dreizehnmal wiedergewählt, letztmals an der Poolversammlung vom 22. Juni 2023. In den Jahren 2023 und 2022 erbrachte sie folgende Leistungen:

2023 2022
TCHF TCHF
Honorar der Revisionsstelle 17 17

Personalaufwand
Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) beschäftigt kein eigenes Personal. Er kauft sämtliche Leistungen ein. Diese werden mehrheitlich vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) erbracht. Die Verrechnung erfolgt aufgrund einer effektiven Stundenerfassung.