Anhang
- 1 Grundsätze
Allgemein
Die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) wurde am 20. Juni 2003 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern.
Die vorliegende Jahresrechnung wird gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Obligationenrecht) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden in CHF dargestellt und kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Differenzen zwischen der gerundeten Summe und der Addition der gerundeten Summanden führen.
Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
- 2 Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen
Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.
2.1 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.
2.2 Kurzfristige Finanzanlagen beim IRV
Die frei verfügbare Liquidität der Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) wird durch den Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) angelegt. Bei einer positiven Nettoperformance des IRV werden der PS rund 60.0 Prozent als Zinssatz gutgeschrieben. Die Finanzanlagen beim IRV werden im Berichtsjahr mit rund 2.3 Prozent p.a. verzinst (Vorjahr aufgrund der negativen Performance keine Verzinsung).
2.3 Verbindlichkeiten gegenüber IRV
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.
2.4 Verbindlichkeiten gegenüber VKF
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.
2.5 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten, welche am 31. Dezember 2023 noch nicht bezahlt sind.
2.6 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.
2.7 Erhaltene Zuwendungen
Fällt das Stiftungsvermögen per Ende Geschäftsjahr unter CHF 2’000’000, so werden im kommenden Geschäftsjahr von den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) und dem Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) Zuwendungen von je 50 Prozent erhoben. Für das Berichtsjahr sind Zuwendungen seitens der KGV und des IRV in der Höhe von je CHF 250’000 gesprochen worden (Vorjahr CHF 250’000).
- 3 Weitere Angaben
3.1 Vollzeitstellen
Die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) beschäftigt kein eigenes Personal. Sie kauft sämtliche Leistungen ein.
Die Verrechnung der bezogenen Leistungen erfolgt aufgrund einer Stundenerfassung.
2023: Anzahl bezogener Stunden = 1’586 Std.
2022: Anzahl bezogener Stunden = 1’453 Std.3.2 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahres hätten.
3.3 Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung wird durch den Stiftungsrat laufend vorgenommen. Dabei werden die, seiner Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Grundsatz des Vieraugenprinzips wird eingehalten.