Jahresbericht 2023 und Ausblick 2024
Entwicklungen 2023
Geschäfts- und Finanzergebnis
Das Geschäftsjahr 2023 wurde massgeblich von zwei Elementarschadenereignissen geprägt: dem aussergewöhnlichen Sturmschadenereignis in La Chaux-de-Fonds (NE) sowie dem am Jahresende noch andauernden Erdrutschschadenereignis in Schwanden (GL). Das Versicherungsgeschäft wird zudem durch Abwicklungsverluste von Vorjahresschäden belastet.
Sowohl bei La Chaux-de-Fonds als auch Schwanden werden die betroffenen Kantonalen Gebäudeversicherungen ECAP Neuenburg bzw. glarnerSach solidarisch gut geschützt: Bei La Chaux-de-Fonds entlastet der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) die ECAP Neuenburg mit CHF 35.1 Millionen. Weitere Unterstützung im Umfang von CHF 61.1 Millionen erhält die ECAP im Rahmen der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG). glarnerSach wird vom IRV bei der Schadenbewältigung des Erdrutsches in Schwanden (GL) mit CHF 21.8 Millionen unterstützt. Im Berichtsjahr zu erwähnen ist aber auch der grosse Felssturz in Brienz/Brinzauls (GR). Die 1.2 Millionen Kubikmeter Fels stoppten nur wenige Meter vor den ersten Häusern des Dorfes und führten glücklicherweise zu keinen Gebäudeschäden.
Die Abwicklung der Schäden aus den Jahren 2021 und 2022 wird durch nachgemeldete Schäden und starke Bauteuerung geprägt. Dadurch hat sich auch ihr finanzielles Ausmass erhöht.
Zusammenfassend erzielt der IRV aus der Versicherungstätigkeit einen Verlust von CHF 17.4 Millionen. Diesem steht ein Gewinn aus Kapitalanlagen in der Höhe von CHF 39.4 Millionen gegenüber. Nach Berücksichtigung des Aufwandes für Verbandsaufgaben resultiert für den IRV gesamthaft ein Gewinn vor Überschussbeteiligung der KGV von CHF 21.0 Millionen. Daraus abgeleitet ergibt sich eine Überschussbeteiligung in der Höhe von CHF 5.3 Millionen für die Mitglieder des IRV.
Anpassung IRG-Richtlinie
Unter dem Eindruck der Elementarschäden 2021, der allgemeinen Bauteuerung, spezifischer Grossschadenszenarien und zugehöriger Modellierungen hat der Verwaltungsrat des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) eine Ausweitung der Kapazität der Interkantonalen Risikogemeinschaft (IRG) beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten den Mitgliedern des IRV anlässlich der Jahresversammlung 2023 eine überarbeitete IRG-Richtlinie und der Ausbau der Kapazität von CHF 1.2 Milliarden (2023) auf CHF 1.6 Milliarden zum Beschluss unterbreitet werden. Ergänzend dazu hat der IRV-Verwaltungsrat beschlossen, die Grossschadengrenzen als Eintrittsschwelle für die IRG der aufgelaufenen Bauteuerung der letzten drei Jahre anzupassen. Diese Verbesserungen und die deutliche Kapazitätserhöhung der IRG gewähren deren Mitgliedern auch in Zukunft einen solidarischen, effizienten und wirkungsvollen Schutz.
Marktumfeld
Das internationale Marktumfeld zeigt sich auch im Jahr 2023 von einer volatilen Seite. Ein Teil des Leistungsangebots des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) gegenüber den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) besteht darin, dass der IRV diese Weltmarktentwicklungen zum Vorteil der KGV mildert. Der IRV gewährt ihnen ein stabiles und planbares Umfeld. Seinerseits kann der IRV die gebündelte Marktkraft im Sinne der KGV geltend machen und dadurch verschiedene Vorteile nutzen. Der IRV gilt daher auch für internationale Rückversicherer als einer der wichtigsten schweizerischen Einkäufer von Rückversicherungen.
Erneuerung der Rückversicherung für das Jahr 2024
Bereits 2023 wurde absehbar, dass der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) mehr Rückversicherungsschutz einkaufen muss. Dies durch die höhere IRG-Gesamtkapazität und die grössere Übernahme von Risiken der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) im Rahmen der Grundverträge Elementar unterhalb der in 2023 erhöhten Grossschadengrenzen. Mit dieser Nachfragesteigerung traf der IRV auf ein ungünstiges Marktumfeld. Anhaltende Belastungen der Rückversicherer aus Naturkatastrophen, Konkurrenz durch gestiegene Kapazitätsnachfrage aus anderen Märkten und gesteigerte Renditeerwartungen sind die Treiber dieses schwierigen Marktumfelds. Dennoch konnte der IRV seine Marktposition vorteilhaft nutzen und den Rückversicherungsschutz für sich und die KGV vollständig sicherstellen.
Ausblick 2024
Risikostudien 2024
Die Schadenpotenzialstudien des Jahres 2020 bilden insbesondere für die Interkantonale Risikogemeinschaft (IRG) die aktuelle Grundlage der Risikobetrachtungen. Seither sind wesentliche Veränderungen eingetreten. Vor dem Jahr 2020 verharrte die Bauteuerung fast ein Jahrzehnt stabil auf +/–1 %. Danach kam eine Phase mit massiver Bauteuerung, die sich auch im Jahr 2023 nur leicht beruhigt hat. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) können über die Preisindexierung ihrer Versicherungspolicen gut flächendeckend auf diese Entwicklung reagieren. Sie stellen dadurch ihr Leistungsversprechen – die Wiederherstellung des beschädigten Objekts – sicher. Die Entwicklung insbesondere der Bauteuerung hat aber auch dazu geführt, dass per 1. Januar 2023 gesamthaft CHF 185 Milliarden zusätzliche Versicherungswerte durch die Mitglieder und in der Folge durch den Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) gedeckt werden mussten. Der langfristige Einfluss dieser und weiterer Entwicklungen auf die Schadenpotenziale muss genauer untersucht werden. Der Verwaltungsrat IRV hat hierfür eine neue Schadenpotenzialstudie in Auftrag gegeben. Diese wird mit den aktuellen Bestandsdaten eine neue Datengrundlage für die künftige risikogerechte Ausgestaltung der IRG bzw. der darin eingebetteten Solidarität unter den KGV liefern.
Gebäudenorm zur Bestimmung von Gebäuden und Gebäudebestandteilen
Die Kommission für die Koordination von Erstversicherungsfragen (KOVEF) ist von den Direktoren der Kantonalen Gebäudeversicherungen damit beauftragt worden, einen gemeinsamen Ansatz für die Abgrenzung von Gebäuden und zugehörigen Gebäudebestandteilen zu erarbeiten. Die zentrale Vorgabe ist, dass der zu erarbeitende Vorschlag für Fachpersonen und Gebäudeeigentümer/-innen einfach und nachvollziehbar ist. Eine intuitiv korrekte Zuordnung der Gebäudebestandteile ist dabei anzustreben. Die aktuellen und künftigen Entwicklungen der Art und der Funktionalität von Gebäudebestandteilen sind dabei zu berücksichtigen.
Für relativ junge Technologieanwendungen soll geklärt werden, was genau durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen zu versichern sein wird.
Der zu erarbeitende Vorschlag der KOVEF wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe auch mit Vertreter/-innen des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) und der Privatassekuranz abgestimmt.