Jahresbericht 2023 und Ausblick 2024
Entwicklungen 2023
Geschäfts- und Finanzergebnis
Das Geschäftsjahr 2023 stand ganz im Zeichen der Neuausrichtung des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE). Das finanzielle Geschäftsergebnis ist mit CHF 4.4 Millionen, gestützt auf die sorgfältig bewirtschafteten Kapitalanlagen, positiv. Dennoch ist der SPE weiterhin sehr knapp kapitalisiert.
Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)»
Bereits seit einigen Jahren arbeitet der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) am Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool». Dies mit dem Ziel, den SPE auf neue Grundlagen zu stellen. Im vergangenen Jahr konnte in Bezug auf sein künftiges Leistungsangebot ein abschliessender Vorschlag vorgelegt werden. Der Vorschlag bedingt eine Totalrevision der Statuten des SPE. Die revidierten Statuten mit dem Produktvorschlag «Referenzprodukt Erdbeben» wurden den Poolmitgliedern an der Jahresversammlung 2023 zum Beschluss unterbreitet. Die Poolmitglieder stimmten dem Vorschlag ohne Gegenstimme zu. Die neue Lösung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Marktumfeld
Auch der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) war im Geschäftsjahr 2023 und in den Jahren zuvor von den Turbulenzen am internationalen Rückversicherungsmarkt betroffen. Erfreulicherweise kann festgehalten werden, dass die Neuausrichtung des SPE bzw. das «Referenzprodukt Erdbeben» in diesem schwierigen Marktumfeld sehr gut aufgenommen wird. So konnte in der zweiten Jahreshälfte die Gesamtkapazität des SPE von jährlich bis zu CHF 4 Milliarden bzw. bis zu CHF 2 Milliarden pro Erdbebenereignis auch für die Zukunft gesichert werden. Mit dem neuen «Referenzprodukt Erdbeben» kann das Risiko vermindert und eine reduzierte Rückversicherungsprämie realisiert werden.
Ausblick 2024
Referenzprodukt Erdbeben
Die neue Lösung «Referenzprodukt Erdbeben» tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es handelt sich um einen Leistungskatalog. Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (SPE) definiert gegenüber den beteiligten Kantonalen Gebäudeversicherungen die rückvergüteten Leistungen. Der Leistungskatalog umfasst insbesondere Leistungen im Rahmen der Soforthilfe und der Schadenminderung. Dabei ist die Leistung pro beschädigtes Gebäude auf CHF 100’000.– begrenzt. Der Fokus liegt darauf, der betroffenen Eigentümerschaft unbürokratisch und rasch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dabei werden sämtliche Leistungen, die der SPE vergütet, auf Grundlage einer Schadenschätzung der unabhängigen Schadenorganisation Erdbeben (SOE) bemessen. Die SOE hat im Oktober 2023 ihren Betrieb aufgenommen.
Ereignisfall Erdbeben
Nach intensiver Arbeit konnte das Projekt «Neuausrichtung Erdbebenpool (NEP)» im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Dabei hat sich auch gezeigt, dass noch nicht alle Prozesse im Falle eines Erdbebens abschliessend geklärt sind. Verschiedene Detailfragen u.a. im Bereich der Schadenbearbeitung sind noch offen. Dies betrifft die Kantonalen Gebäudeversicherungen als Poolmitglieder im Zusammenspiel mit weiteren Stellen auf Kantons- und Bundesebene sowie der Schadenorganisation Erdbeben und der Privatassekuranz. Ziel ist, dass ein möglichst optimaler Ablauf der Mittelverteilung nach einem Erdbeben operativ gesichert werden kann.